Arbeitszeitnachweis nach § 17 Mindestlohngesetz für Minijobs und Vollzeitbeschäftigte

Arbeitszeitnachweis nach § 17 Mindestlohngesetz für Minijobs und Vollzeitbeschäftigte Seit dem 01.01.2015 gilt über die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes hinaus nach § 17 Mindestlohngesetz die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 €. Die...