Neue einheitliche Unternehmensnummern

Neue einheitliche Unternehmensnummern Zum 01.01.2023 wird es für die Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bundesweit eine einheitliche Unternehmensnummer geben (224 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII).Die Nummer löst die bisher unterschiedlichen Systeme der Mitgliedsnummern bei den Berufsgenossenschaften, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und den Unfallversi-cherungsträgern der öffentlichen Hand ab....