Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

Prüfung von Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A 3) ist jeder Unternehmer verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:ortsfeste elektrische Betriebsmittel,ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,stationäre Anlagen,nicht stationäre Anlagen.Die Prüfungen sind in regelmäßigen Abständen von einer berechtigten Person durchzuführen. Neben...