Urheberrechtsschutz und Normen - Bangemachen gilt nicht Auf Normen oder ähnlichen Werken ist zu lesen:"Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN gestattet." oder auf VDE "Vervielfältigung auch für innerbetriebliche Zwecke nicht gestattet."So eindeutig und umfangreich, wie hier der Eindruck erweckt werden soll, ist das Vervielfältigungsverbot im...