Maklergebühren für Besichtigungen unzulässig Das LG Stuttgart hat einem Makler untersagt, von Interessenten 35 Euro pro Wohnungsbesichtigung zu verlangen. Es ist die erste gerichtliche Entscheidung dieser Art und wohl das Ende einer umstrittenen Praxis. Makler dürfen Wohnungssuchende nicht für Besichtigungen zur Kasse bitten. Derartige Gebühren sind unzulässig, entschied das Landgericht...