Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen Der gerichtliche Sachverständige ist in seiner Haftung eingeschränkt. Damit zollt man der besonderen Stellung des Sachverständigen im Gerichtsverfahren Rechnung. Da der gerichtliche Sachverständige keinen Vertrag mit dem Gericht hat, sondern vielmehr ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis besteht, entfällt eine Haftung aus Vertrag. Auch der gerichtliche Gutachter kann...