Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes2 (JVEG)

Änderungen im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes2 (JVEG) Im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz wurde Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes am 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2222) geändert. § 5 Fahrtkostenersatz (1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die...