Spesen für Verpflegungsaufwand bei Dienstreisen 2014/2015

Spesen für Verpflegungsaufwand bei Dienstreisen 2014/2015 Wer dienstlich länger als 8 Stunden außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte verbringt, kann einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen.Gründe hierfür können Kundenbesuche, Messen oder zum Beispiel Fortbildungen sein.Seit 2014 können bei einer auswärtigen Tätigkeit von mehr als 8 Stunden im Inland Verpflegungspauschalen von 12 Euro steuerfrei vom...