Verzögerung kein Ablehnungsgrund

Verzögerung kein Ablehnungsgrund Eine beträchtliche Verzögerung bei der Erstellung eines Gutachtens rechtfertigt für sich keine Besorgnis der Befangenheit.Im selbstständigen Beweisverfahren aus dem November 2014, in dem es um die Feststellung von Mängeln bei der Errichtung eines Einfamilienhauses geht, wurde zunächst ein Sachverständiger bestellt, welcher kundtat, dass er die Erstellung des...

Vergütungsverlust nach Ablehnung wegen Befangenheit

Immobilienmakler Weiterbildungspflicht: Erste Erfüllungsphase endet 2020 Das Brandenburgische Oberlandesgericht 12. Zivilsenat hat am 04.05.2020 (Az: 12 W 31/19) beschlossen, dass die Beschwerde des Sachverständigen gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt zurückgewiesen wird.Der Sachverständige wurde mit der Erstattung eines Sachverständigengutachtens gemäß des Beweisbeschlusses vom 11.11.2016 beauftragt und hat nach Erstellung desselben...

Besorgnis der Befangenheit

Besorgnis der Befangenheit Das OLG Frankfurt OLG Frankfurt am Main, 17.11.2016 – 8 W 68/16 musste in einem Verfahren in dem es um die Erstattung von Behandlungs- und Pflegekosten ging entscheiden, ob die medizinische Gutachterin als befangen gilt oder nicht.Die Klägerin stellte einen Antrag auf Ablehnung der Sachverständigen aufgrund Besorgnis der Befangenheit,...