Abmahnungen bei Stellenausschreibungen vermeiden

Abmahnungen bei Stellenausschreibungen vermeiden In Deutschland dürfen Bewerber laut §1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Stellenanzeigen genderneutral zu gestalten.Menschen, die genetisch keinem der beiden Geschlechter zuzuordnen sind, können seit Anfang des Jahres als „inter“ oder „divers“ im Personenstandregister geführt werden. Folglich muss...