Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger darf keine Rechtsfragen beantworten
Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger darf keine Rechtsfragen beantworten Im vorliegenden Fall stritten die Trägerin eines Krankenhauses (Klägerin) und die beklagte Krankenkasse um die Erstattung der Kosten für die Behandlung einer Patientin, die das Krankenhaus auf der Basis einer bestimmten DRG